Die Servicestellen bieten behinderten oder von Behinderung bedrohten Arbeitnehmern Beratung und Unterstützung an. Sie klären, welche Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen und klären, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist.
Die Servicestelle wirkt darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der gesetzlichen Frist erbracht werden. Die Beratung und Unterstützung erfolgt unter Einbeziehung des Integrationsamtes.
Tipp: Servicestellen sind in der Regel bei den örtlichen gesetzlichen Krankenkassen, den gesetzlichen Unfallkassen (zum Beispiel Berufsgenossenschaften), der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit angesiedelt. Wenn Sie zwischen mehreren Servicestellen in Ihrer Region wählen können, wenden Sie sich an die Stelle, über die Sie versichert sind.
Die Adressen der Servicestellen in Ihrer Nähe finden Sie unter "Mehr zum Thema" - (rechte Spalte).
(ku)